Band 60: Eintrag vom  6. November 1894 (Nr. 1537)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

7. Stadt-Verordneten-Versammlung ermächtigt den Bürgermeister, mit der Firma Wilhelm Werhahn einen Vertrag abzuschließen, durch welchen die Rechte der Stadt bezüglich des Einflusses von Condensationswasser in den städtischen Erftmühlengraben, und die Rechte der Firma Werhahn bezüglich der Mitbenutzung der Condensationswasser-Rohrleitung durch die Stadt Neuss klargestellt beziehungsweise gewahrt bleiben. Der Vertrag soll auf 30 Jahre geschlossen werden mit dem Vorbehalte, daß, wenn der Erftmühlengraben verlegt

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oder vertilgt werden sollte, der Vertrag erlischt;