Band 60: Eintrag vom  7. Mai 1895 (Nr. 1663)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
7. Etat in Umlage pro 1895/96.

St.V.V. nimmt Kenntnis von der Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten vom 3. Mai cr. I II B 3414 betr. den Etat und die Umlage pro 1895/96 und beschließt, den Schulneubaufond (Tit. VIII Art 110) von 9000 auf 15000 Mk zu erhöhen, sowie zur Einrichtung zweier Werkstätten für den Knabenhandfertigkeitsunterricht 1610 Mk und für Erteilung dieses Unterrichtes, Anschaffung von Materialien, Heizung und Reinigung der Lokale 730 Mk als Ausgabe (Tit VIII Art 112 und 113) nachträglich in den Etat zu setzen. Vorerst soll jedoch nur eine Werkstätte in der weißen Schule eingerichtet, die Einrichtung

[Nächste Seite]

der zweiten Werkstätte dagegen ausgesetzt bleiben bis nach Entscheidung der Angelegenheit betr. die Beibehaltung des Schulraumes im Erdgeschosse der weißen Schule. (Vgl Punkt 1 der heutigen Sitzung) Wegen der von dem Herren RegierungsPräsidenten für nötig erachteten Erhöhung der Reststeuerbelastung von 130 auf 140 % soll zunächst eine Beratung durch die Finanz-Commission stattfinden.