7. erklärt sich damit einverstanden, daß mit Rücksicht auf die Verfügung des Königlichen Herrn Regierungs-Präsidenten vom 21. November 1894 I. III. A. 8377 die in dem Protokolle der Baucommission vom 13. Februar 1895 enthaltenen motivirten Vorschläge, betreffend die Bedingungen für die Uebernahme der Provinzialstraßen, als die gewünschte durch Zahlenangabe greifbare Grundlage zur Fortsetzung der Verhandlungen dem Herrn RegierungsPräsidenten zur Uebermittelung an die Provinzial-Ver-
[Nächste Seite]waltung mitgetheilt werden, jedoch mit der Maßgabe, daß die im Straßenzuge der Neuß-Jülicherstraße belegene Brücke über den Nordcanal von der Uebernahme ausgeschlossen werden soll;
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