Band 60: Eintrag vom  17. August 1897 (Nr. 2215)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
16.) Anstellungsbedingungen für den Gegenbuchführer bei der Sparkasse.

Das Gehalt für den an Stelle des am 1. Oktober cr. ausscheidenden Herrn Neef bei der Sparkasse anzustellenden Gegenbuchführer wird festgestellt auf 2000 Mark, steigend von 3 zu 3 Jahren um 200 Mark bis zum Höchstbetrage von 3000 Mark. Der Gegenbuchführer hat eine Caution von 3000 Mark zu stellen. Für die beiden ersten Jahre soll die Anstellung auf vierteljährliche Kündigung erfolgen; nach 2 Jahren soll über die etwaige Anstellung auf Lebenszeit beschlossen werden.

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Die Ausschreibung der Stelle soll nur durch die hiesigen Zeitungen veröffentlicht werden.