Band 60: Eintrag vom  16. Oktober 1894 (Nr. 1525)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

6.) ermächtigt die Verwaltung, die in Folge von Vacanzen ersparten Gehälter der Polizeibeamten an die übrigen Polizeibeamten als Entschädigung für geleistete Mehrarbeiten zu verteilen;