2.) beschließt dem Herrn F. Robert zu Dortmund einen an der Hafenbahn belegenen Lagerplatz (0 - 80,5 der Erftfronte) auf fünf und zwanzig Jahre zur Jahrespacht von dreihundert Mark und dem Herrn Max Friederichs zu Rheydt einen eben daselbst belegenen Lagerplatz (120,5 - 260,5 der Erftfronte) auf 25 Jahre zur Jahrespacht von fünfhundert zwanzig Mark, im Uebrigen unter den von der Finanz- und Hafencommission vorgeschlagenen Bedingungen zu verpachten.
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Typ | Stadt |
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Typ | Andere |
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