1.) Stadtverordneten-Versammlung beschließt,
[Nächste Seite]daß in denjenigen Straßen, in welchen kein Hauptrohr der Wasserleitung vorhanden ist, ein solches aber nachträglich gelegt wird, die Anschlüsse zu den vorhandenen Häusern bis zum Haupthahn für Rechnung des Wasserwerks hergestellt werden, sofern der Anschluß innerhalb vier Wochen nach Fertigstellung der Hauptrohrleitung nachgesucht wird;