4.) Der Antrag des Bürgermeisters, der Firma van Endert für den Fall, daß sie unter Verzicht auf die Gemeinschaftlichkeit des Rathhausgiebels neben demselben eine neue Brandmauer aufführt, die Entschädigung der Kosten dieses neuen Brand-
[Nächste Seite]Brandgiebels bis zur Tiefe des Rathhausgiebels anzubieten, wird abgelehnt.