Band 60: Eintrag vom  21. Dezember 1885 (Nr. 44)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

1) Der Neugewählte Stadtverordnete Herr Reinartz wird in Gemäßheit der Städteordnung vom 15. Mai 1856 (§. 27) eingeführt und durch Handschlag an Eides statt durch den Bürgermeister verpflichtet.