Band 60: Eintrag vom  24. Juli 1885 (Nr. 6)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

5) Stadtverordnetenversammlung gestattet das Buschweiden der Wiese auch für die nächsten drei Jahre und zwar für die Zeit vom 15 t. Augustbis zum 15 t. October gegen eine Vergütung von 12 Mark für jede Kuh.