Band 60: Eintrag vom  30. Juni 1897 (Nr. 2173)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
12.) Gebäudesteuer vom Waisenhause Volksbadeanstalt und Convict.

Auf die bezüglichen Anträge wird beschlossen, die Gebäudesteuer von dem Erweiterungsbau des Waisenhauses im Betrage von 82 Mark, vom Erzbischöflichen Convicte im Betrage von 330,25 Mark und von der Volksbadeanstalt im Betrage von 157,50 Mark pro 1897/98 zu erlassen.