a. St.-V.-V. bewilligt dem Neusser Bürger-SchützenVerein die Benutzung der beiden straßenwärts belegenen Rathhaussäle bei Gelegenheit des diesjährigen Schützenfestes in seitheriger Weise;
b. bewilligt dem Comité des Neusser BürgerSchützen-Vereins zur Beschaffung von Ehrenpreisen den Betrag von 500 Mark;
c. beschließt, daß bei Gelegenheit der Kirmeß nur an das Comité des Neusser Bürger-SchützenVereins Plätze zur Aufstellung von Bierwirtschaften und Selterswasserbuden verpachtet werden sollen gegen Entrichtung einer Pacht in Höhe des regulativmäßigen Marktstandgeldes.
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