1. Stadtverordneten-Versammlung wählt einstimmig zum Stadtrentmeister den Stadtsecretair und Standesbeamten Joseph Kemper hierselbst. Die Festsetzung des Umfanges der Cassengeschäfte, welche der künftige Stadtrentmeister zu übernehmen verpflichtet ist, sowie die nähere Beschlußfassung über die Zulässigkeit von Nebenbeschäftigung bleibt vorbehalten;