10. Falls die frühere Franziskanerkirche wieder für die Zwecke des katholischen Gottesdienstes Verwendung finden sollte, gestattet Herr Josten bezw. sein Rechts- nachfolger, daß die an sein Eigenthum anstoßenden jetzt vermauerten und theilweise vergitterten Fenster wieder geöffnet und entsprechend dem sonstigen Aus- bau der Kirche mit Fensterrahmen verschlossen und verglast werden.