In Abänderung des Beschlusses vom 12. October wird beschlossen, die Fischerei im Nordkanalevom Epanchoirbis zur Gemeindegrenze Neuss-Büttgen dem AnstreicherBaptist Loevenichvom 1. April 1898 ab auf ein Jahr zu eilf Mark zu verpachten. Monatliche Kündigung wird vorbehalten.