7 a. erklärt sich mit der Verpachtung des zwischen der Krur und dem Kohlenlagerplatze der Firma Taschen & Prinz belegenen städt. Terrainstreifens von 1 Ar 48 qm an die genannte Firma auf unbestimmte Zeit gegen dreimonatliche Kündigung und Zahlung eines Pachtbetrages von drei Mark pro Jahr einverstanden;