8.) Die Wahl zweier unbesoldeten Beigeordneten efolgte gemäß § 31 der Städte-Ordnung durch Stimmzettel. In der ersten Wahlhandlung erhielten KaufmannFranz Werhahn 10 Stimmen; Stadtverordneter Wilhelm Linden 8 Stimmen; in der zweiten Wahlhandlung erhielten RentnerHeinrich Kistemann 10 Stimmen, Stadtverordneter Wilhelm Linden 8 Stimmen. Zu Beigeordneten sind sonach mit absoluter Majorität gewählt: Kaufmann Franz Werhahn und Rentner Heinrich Kistemann.