b. setzt den für die Benutzung der Lager- plätze von der Firma Werhahn zu zahlenden Pacht- betrag für den Lagerplatz an der Hafenbahn auf 6 Mark pro Ar und Jahr, und für den Terrainstreifen unterhalb der Erfteisenbahn- brücke auf 15 M 70 Pf pro Jahr fest.