Der Wegebau-Etat pro 1896/97 wird festgestellt auf 26000 Mark. Die Beschlußfassung über den Ausbau des Grefrather- und eines Theiles des Glehner Weges wird vertagt und die Angelegenheit der landwirthschaftlichen Com- mission zur Vorberathung überwiesen. Die im Wegebau-Etat pro 1896/97 für diese beiden Wege eingesetzten
[Nächste Seite]Beträge sollen im Falle des chausseemäßigen Ausbaues derselben mit Basalt zur Verzinsung und Amortisation des hierfür erforderlichen Betrages verwendet werden.
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