2.) gestattet dem Herrn Wilhelm Rosseln-
[Nächste Seite]broich die Anlage einer Drahtleitung für eine electrische Schelle von seinem Hause Hammthorstraße N°21 über die Straße nach seinem Hause Hammthorstraße N°26, und zwar unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs und gegen eine am ersten Februar jährlichs zu zahlende Anerkennungsgebühr von einer Mark.