Der Vorsitzende erklärt, mit Rücksicht auf die Beschlüsse zu Titel VII pos. 33 und Titel V pos. 1 sowie Tite VII pos. 16 und 17 der Einnahme, ferner mit Rücksicht auf die Beschlüsse zu Titel VI pos. 7 und 27, sowie bezgl. Titel X pos. 30 der Ausgabe seine zustimmende Erklärung bis nach Einholung der
[Nächste Seite]Entscheidung der Aufsichtsbehörde vorzubehalten.