Band 60: Eintrag vom  26. Mai 1887 (Nr. 212)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
13) Niederschlagung unbeibringlicher Steuern und Gefälle.

Es werden niedergeschlagen: 1) an rückständigen Communalsteuern etc. aus den Vorjahren

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386 Mark 11 Pfg. 2) an rückständigen Communalsteuern pro 1886/87 285 Mark 16 Pfg. 3) an rückständiger Hundesteuer dito 63 Mark 4) an rückständigen Gefällen dito 76 Mark 10 Pfg.