Die Herren Vertreter der Städtischen Verwaltung nahmen diesen Vorschlag an mit der Maßgabe, 1.) daß die Abtretung des nach dem Umbau verlassenen Bahnkörpers der Strecke NeussDüsseldorfvon der Cöln-Uerdinger Landstraße bis zum neuen Bahndamm einschließlich der Erftbrücke und des neben diesem Damm liegenden eisenbahnfiskalischen Geländes an die Stadt zum Preise von 18500 Mark, wörtlich achtzehntausend fünfhundert Mark zugesagt werde. Die Uebernahme sämmtlicher auf diesem Gelände ruhenden Lasten durch die Stadt wird von dieser zugesagt.