Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt die Errichtung eines Wohnhauses an der Ecke der Garten- und Steinhausstraße durch den BauunternehmerH. J. Schwien unter der Bedingung, daß derselbe vorbehaltlich demnächstiger definitiver Festsetzung der Straßenkosten für den Ausbau der Steinhausstraße einstweilen eine Sicherheit von hundert Mark pro laufenden Meter Hausfronte hinterlegt.
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