Band 60: Eintrag vom  17. Dezember 1895 (Nr. 1830)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
1. Einführung des Stadtverordneten Schram.

Der neugewählte Stadtverordnete Herr Heinrich Schram wird vom Vorsitzenden nach Vorschrift des § 27 der Städteordnung eingeführt und verpflichtet.