2.) beschließt betreffend die am 3. dieses Monats stattgehabte öffentliche Verpachtung von Lagerplätzen: 1.) die sämmtlichen Lagerplätze am Krahnen nicht mehr zu verpachten, und dieses Terrain für den freien Verkehr oder zu
[Nächste Seite]Zieranlagen zu benutzen; demgemäß werden die auf diese Plätze abgegebenen Gebote von P. Doetsch, F. Bachem und M. Koch nicht genehmigt;