e.) Die Berathung über die Gehaltsaufbesserung des Stadtbaumeisters Thoma wird bis zum folgenden Etatsjahr ausgesetzt. Einstweilen wird demselben für das Jahr 1898/99 eine persönliche Zulage von fünfhundert Mark bewilligt und der Bürgermeister ermächtigt, dieselbe in ihrem vollen Betrage schon jetzt zur Auszahlung anzuweisen.