Band 60: Eintrag vom  1. April 1898 (Nr. 124)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
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4. Sie beschließt a) die von der Regierung angepachtete Fischerei im Nordcanal von der Büttger Grenze bis zum Epanchoir dem Herrn Wilhelm Josten seniorbis zum 1. April 1898 {Bleistiftklammer: gegen eine Jahrespacht von 11 Mark} und b) die Fischerei im Nordcanal vom Epanchoir bis zur Cölner Chaussee der St. Josephs-Anstaltbis zum 1. Oktober 1895 {wie oben: gegen eine Jahrespacht von acht Mark} unter der Bedingung zu verpachten, daß die Stadt jederzeit berechtigt ist, {die Pachtverträge jederzeit berechtigt ist,} die Pachtverträge mit einmonatlicher Kündigung aufzuheben & daß die Benutzung & Verwerthung des Eises der Stadt verbleibt.