Band 60: Eintrag vom   (Nr. 828)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

3.) Zur Aufbringung des Deficits wird beschlossen, pro 1891/92 a) von der Gewerbesteuer 10 % b) von der Grund- und Gebäudesteuer 40 % c) als Communalsteuer von der auf das Einkommen fallenden wirklichen und fingirten Klassen- und Einkommensteuer von Stufe 2 der Klassensteuer 100 % von Stufe 3 " 150 % " " 4 bis 6 " 200 % " " 7 " 9 " 250 % " " 10 " 12 " 280 %

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und von der Einkommensteuer 280 % zu erheben. Die zur ersten Klassensteuerstufe Eingeschätzten bleiben steuerfrei.