6.) beschließt für den Fall der Anwendbarkeit des Ortsstatuts vom 16. September 1877 auf die Baugesuche des L. Simons und Theodor Kreuzer von der darin zugelassenen der Stadt-Verordneten-Versammlung
[Nächste Seite]vorbehaltenen Dispensation keinen Gebrauch zu machen; vertagt die Beschlußfassung über das Baugesuch des gemeinnützigen Bauvereins;