10) Stadtverordnetenversammlung bewilligt dem Neusser Bürger-SchützenVerein die Benutzung der städtischen Wiese und des Rathhaus-Saales für das diesjährige Schützenfest in seitheriger Weise, jedoch mit der Maßgabe, daß die Festlichkeiten auf dem Schützenplatze am Dienstag Abend zu beendigen sind.
| Typ | Flur |
|---|---|
| Erwähnt in |
|
| Typ | Andere |
|---|---|
| Erwähnt in |
|
| Erwähnt in |
|
|---|