10) Stadtverordnetenversammlung bewilligt dem Neusser Bürger-SchützenVerein die Benutzung der städtischen Wiese und des Rathhaus-Saales für das diesjährige Schützenfest in seitheriger Weise, jedoch mit der Maßgabe, daß die Festlichkeiten auf dem Schützenplatze am Dienstag Abend zu beendigen sind.
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