Band 60: Eintrag vom  16. Juli 1895 (Nr. 1710)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Montagsviehmarkt.

St.-V.-V. ermächtigt den Bürgermeister a. principaliter beim Provinzialrath zu beantragen, daß der Stadt Neuss auch die Erlaubniß zur Abhaltung der Viehmärkte auf Montag ertheilt werde, b. eventualiter die Bereitschaft der Stadt Neuss zur sofortigen Ausführung derjenigen Anlagen zu erklären, welche gemäß Ober-Präsidial-Erlaß vom 21. Juni cr. die Voraussetzung für Wiederzulassung der Montagsviehmärkte bilden sollen. Demgemäß soll entsprechend dem Vorschlage des

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Kreisthierarztes der Viehmarkt auf den Platz am Schlachthause verlegt, letzterer entsprechend eingerichtet und eingefriedigt, und an der Hafenbahn durch Verlängerung des Hafenbahngeleises bis an die Dickmann'sche Erftcanalbrücke eine Ausladestelle für Vieh hergestellt werden, welche es ermöglicht, das Vieh direct aus den Waggons auf das jenseitige Ufer in die den Viehhof unmittelbar umgebende ebenfalls eingefriedigte Weide überzusetzen.