Sodann beschließt die Stadt-VerordnetenVersammlung in Abänderung des Beschlusses vom 17. August 1897 die Kosten des Schulgrundstückes an der Kreuzstraße im Betrage von 12000 Mark nicht aus dem Schulbaufonds, sondern aus dem
[Nächste Seite]Stammvermögen der Stadt zu entnehmen.