In Abänderung des Beschlusses vom 16. Januar cr. wird beschlossen, an Stelle einer Rente für die Unterhaltung des Pflasters über den Rohrgräben der Wasserleitung den von dem Herrn Landes-Director berechneten einmaligen Beitrag von 9237,88 Mark zu leisten. Dieser Beitrag soll aus dem Erneuerungsfond des Wasserwerkes genommen werden. Im Uebrigen werden die von dem Herrn LandesDirector aufgestellten Rentenberechnungen als richtig anerkannt und wird der Vorsitzende ermächtigt, den Uebernahmevertrag abzuschließen.