Band 60: Eintrag vom  12. Oktober 1897 (Nr. 2244)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
6.) Einkommensordnung für die Lehrpersonen an der Schule zu Weissenberg.

In Uebereinstimmung mit dem Gemeinderath von Büderich wird beschlossen, die in Folge des Gesetzes vom 3. März cr. neu zu regelnden Einkommen der Lehrpersonen an der Schule zu Weissenberg festzusetzen, wie folgt: Es erhalten 1.) die Klassenlehrer a. ein Grundgehalt von ................ 1200 Mark b. eine Alterszulage von .............. 140 " 2.) die Lehrerinnen a. ein Grundgehalt von ............... 950 Mark b. eine Alterszulage von ............ 80 " 3.) der Hauptlehrer außer dem unter 1 angegebenen Einkommen eine Funktionszulage von 200 Mark. Die in Ermangelung einer freien Dienstwohnung zu gewährende Miethsentschädigung beträgt 1.) für verheirathete Lehrer 200 Mark 2.) für unverheirathete Lehrer 90 " 3.) für Lehrerinnen 120 "