Bei der nach Vorschrift des §. 31 der StädteOrdnung durch Stimmzettel vorgenommenen Wahl eines unbesoldeten Beigeordneten fielen von 16 abgegebenen Stimmen 14 auf den bisherigen Beigeordneten Herrn Theodor Melchers, 1 auf Herrn Theodor Leuchtenberg, 1 auf Herrn Franz Hofstadt. Herr Melchers ist demnach mit absoluter Stimmenmehrheit wiedergewählt. - Die Reihenfolge, in der die Beigeordneten den Bürgermeister vertreten, bleibt bestehen.