Band 60: Eintrag vom  8. Juni 1891 (Nr. 857)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

9.) gestattet der Firma O. & L. Sels die Anlage von drei Rohrleitungen nach dem Erftcanal zum Ableiten von Condensations- und Regenwasser unter Vorbehalt der für die technische Ausführung der Anlagen von dem Bürgermeister noch näher zu treffenden Anordnungen, sowie gegen jederzeitigen Widerruf und gegen Zahlung einer jährlichen Anerkennungsgebühr von 3 Mark, jedoch unter der Bedingung, daß die Firma für den auf ihrem Terrain am Erftcanal städtischerseits aufgebrachten Grund und Boden bezw. für das Baggermaterial eine Entschädigung von 20 Pfg. pro cbm vorher entrichtet;