Band 60: Eintrag vom   (Nr. 2092)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
[Nächste Seite] 1. Etat pro 1897/98.

Der Stadt-Haushalts-Etat pro 1897/98 wird berathen und in Einnahme und Ausgabe gleichmäßig auf 809700 Mark (achthundertneuntausend siebenhundert Mark) festgesetzt. Zu Titel VI Artikel 21 wird beschlossen, von dem im Wegebau-Etat für die Unterhaltung der Straße nach dem Rhein ausgeworfenen Betrage 6000 Mark zur Pflasterung der Capitelstraßevon der Crefelderstraßebis zur Nothkirche zu verwenden. Die für diese Pflasterung weiter erforderlichen 10000 Mark sollen dem Stammvermögen entnommen werden und demselben durch Einstellung in die Etats pro 1898/99 und 1899/1900 wieder zugeführt werden. Die für die Benutzung der Räume in der weißen Schulevon der Cravatten-Nähschule pro 1897/98 zu zahlende Miethe von 300 Mark wird erlassen.