5.) setzt die Entschädigung für Heizung und Reinigung des Polizeiamtes vom 1. Juli ds. Js. ab auf einhundert fünfzig Mark pro Jahr fest. Von dieser Entschädigung sollen 90 Mark für die Zeit vom 1. Octoberbis 30. Maerz und 60 Mark für die Zeit vom 1. Aprilbis 30. September gerechnet werden;