Band 60: Eintrag vom  28. April 1896 (Nr. 1940)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2. Einführung des Beigeordneten Better.

Der Beigeordnete Robert Better, dessen Wahl durch Allerhöchsten Erlaß vom 9. März cr. bestätigt worden, wurde nach Vorschrift des §. 33 der Städte-Ordnung in Eid und Pflicht genommen und in sein Amt eingeführt, worüber eine besondere Verhandlung aufgenommen ist.