9.) beschließt die Anstellung eines Verwalters des städtischen Gaswerks unter den von der GasCommission vorgeschlagenen Bedingungen mit der Maßgabe, daß ein Anspruch auf Steigerung des Gehaltes von 3600 Mark nicht gewährt wird [F, siehe Marginalia, hier einfügen] beschließt von einer Ausschreibung der Stelle Abstand zu nehmen und erklärt sich mit der Anstellung des Ingenieurs Franz Rosellen in Mechernich als Gasanstaltsverwalter einverstanden.