Band 60: Eintrag vom  31. Juli 1894 (Nr. 1493)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

5. nimmt Kenntniß von dem Beschlusse des Bezirks-Ausschusses Erste Abtheilung zu Düsseldorf vom 5. Juli 1894 B A I 2959, betreffend Versagung der Genehmigung des Austausches von Grundstücken zwischen der Stadt Neuss und der katholischen Kirchengemeinde zu Neuss und beschließt einstimmig, gegen den Beschluß Beschwerde beim Provinzialrathe einzulegen, weil eine Aenderung

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des Stadtbebauungsplanes vor Genehmigung des Vertrages dem städtischen Interesse nicht dienlich ist; autorisirt außerdem den Bürgermeister über das Werthverhältniß der auszutauschenden Grundstücke erforderlichen Falles noch Taxen einzuziehen und in der gn. Angelegenheit bei dem Vorsitzenden des Provinzialraths beziehungsweise dem Herrn OberPräsidenten der Rheinprovinz mündlich vorstellig zu werden.