Stadt-Verordneten-Versammlung hat gegen die von der Königlichen Eisenbahn-Direction Köln gemäß Schreiben vom 29. Januar cr. IV 788.5 beabsichtigte Erhöhung der für Unterhaltung der Hafenbahn zu zahlenden Pauschal-Entschädigung von 1269 Mark auf 1532,22 Mark nichts einzuwenden.