Band 60: Eintrag vom  14. November 1892 (Nr. 1149)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

"Die Zinsen werden nach dem für nicht gesperrte Einlagen gleicher Höhe geltenden Zinsfuße berechnet" als Zusatz gesetzt wird: "indeß kann der letztere für alle gesperrten Einlagen oder für solche bis zu einer bestimmten Höhe oder für bestimmte Arten gesperrter Einlagen auf Vorschlag der SparkassenVerwaltung von der Stadt-VerordnetenVersammlung über den für nicht gesperrte

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"Einlagen geltenden Zinsfuß hinaus bis auf 4 % erhöht, "der so erhöhte Zinsfuß aber ebenso auf Vorschlag der "Sparkassen-Verwaltung von der StadtverordnetenVersammlung auf die allgemein gültigen Sätze ermäßigt "werden;"