Die von dem BauunternehmerAlbert Gustorf hierselbst beantragte Erlaubniß zur Errichtung eines Hauses an der Ecke der Steinhausstraße und der projectirten Verbindungsstraße zwischen Steinhausstraße und Büttgerstraße wird auf Grund des §. 1 Absatz 1 des Ortsstatuts vom 16. September 1877 versagt.
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