Band 60: Eintrag vom  1. April 1898 (Nr. 2343)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
7.) Abkommen mit Wittwe Busch und Wilden.

Stadt-Verordneten-Versammlung ermächtigt den Bürgermeister, mit der Wittwe Wilden und der Wittwe Busch, in deren Ausfluß-, Ausgangs- und Fensterrechte durch die Verlegung und Ueberwölbung des Erftmühlengrabens hinter der Rheinthorschule eingegriffen worden, ein Abkommen zu treffen, wonach denselben gegen entsprechenden Verzicht auf diese Rechte der anzuschüttende Terrainstreifen zwischen ihren Häusern und der Wallmauer zum Preise von fünf Mark für das Quadratmeter abgetreten wird und wonach von der Stadt die erforderlichen Entwässerungsanlagen hergestellt werden, während Wittwe Wilden und Wittwe Busch die Canalgebühren nach Maßgabe der Fronten ihrer Häuser an der

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Rheinstraße zu zahlen haben. Ein Streifen von etwa 3 m Breite an der Ostseite des Grundstücks verbleibt im Eigenthum der Stadt.