1 b. genehmigt den Abschluß eines Abkommens mit der Firma Max Friederichs und der American -Petroleum-Company über die Legung eines Wasserleitungs-Hauptrohres bis vor ihr Etablissement nach Maßgabe des Beschlusses der Wasserleitungs-Commission unter der Bedingung, daß die genannten Firmen den Wasserconsum nach dem Tarife für Privatconsumenten zu zahlen haben;