Band 60: Eintrag vom  6. März 1893 (Nr. 1205)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

1.) Der Wegebau-Etat pro 1893/94 wird festgestellt zum Betrage von 20950 Mark. Die sub pos. 6/23 vorgesehenen Beträge für Basaltirung des Weges auf der Laach werden nicht genehmigt; es soll für die Pflasterung dieses Weges der nothwendige Betrag in dem Haupt-Etat pro 1893/94 vorgesehen werden. Für die Erftstraße werden an Basalt 30 cbm bewilligt. Für die Pflasterung derselben vom Hause des Theodor Kreuzer bis zur Büttgerstraße soll der erforderliche Betrag in dem Haupt-Etat pro 1893/94 vorgesehen werden.