12.) Stadt-Verordneten-Versammlung wird über die Anstellung eines Polizeisergeanten bezw. eines Hülfspolizeisergeanten und Feldhüters gehört; erklärt sich damit einverstanden, daß dem Polizei-CommissarBrücken unter Belassung in seinen bisherigen Amtsfunctionen der Titel "PolizeiInspector" verliehen wird.
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