2. Außer diesen 40 Morgen verpachtet die Stadt
[Nächste Seite]dem Sels von dem südlich vorliegenden, also von dem zwischen diesen 40 Morgen und der Chaussee übrig bleibenden Gelände ein Grundstück in der von dem Anpächter gewünschten Ausdehnung, jedoch höchstens bis zur Größe von 10 Morgen zur Aufstellung eines Ringofens und der Bahnen. Dieses Grundstück darf nicht ausgeziegelt oder sonstwie ausgebeutet werden. Es ist nach Ablauf der Pachtzeit wieder als Wiese an die Stadt abzuliefern; Fundamente u. dergleichen müssen alsdann beseitigt sein.